SPD fordert weiterhin Hebesatzrecht für die Kommunen und sozial gerechte Lösungen
Die SPD-Stadtratsfraktion hat einen Antrag auf den Erhalt der Grundsteuer mit Hebesatzrecht der Kommunen gestellt. Der Stadtrat soll sich dafür aussprechen, dass einer bundesweit einheitlichen Bemessungsgrundlage festzuhalten ist, die sich wie bisher am Grundstückswert und nicht alleine an der Fläche orientiert. Die von der CSU für Bayern geforderte Bemessung allein nach der Grundstücksgröße, egal in welcher Region das Grundstück liegt, soll somit abgelehnt werden. Außerdem soll sich der Stadtrat dazu bekennen, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieter aus der Betriebskostenverordnung zu streichen.
„Die CSU spielt hier falsch, indem sie behauptet, dass ein wertunabhängiges Flächenmodell gerechter ist. Mit diesem Modell würden Immobilien, die zwar ähnliche Flächen aufweisen, sich aber im Wert deutlich unterscheiden wie zum Beispiel ein Penthouse in der Innenstadt und eine Wohnung am Stadtrand, gleich bewertet würden. Das ist nicht nur sozial ungerecht, sondern widerspricht auch den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.“, begründet Fraktionsvorsitzende Anja König den Antrag. Außerdem riskiere die Staatsregierung mit ihrem nicht verfassungskonformen Flächenmodell und ihrer bisherigen Blockadehaltung, dass es bis Ende 2019 keine Einigung bei der Grundsteuerreform gibt.
„Dann könnten den Kommunen insgesamt über 14 Mio. Euro an Einnahmen verloren gehen, dabei ist die Grundsteuer die zweitwichtigste Einnahmequelle.“, betont Stadträtin Patricia Steinberger. Für diesen Fall notwendige Kompensationen aus dem bayerischen Staatshaushalt oder dem Bundeshaushalt können nicht zuletzt wegen der Schwankungen von Bundes- und Landessteuern als nicht gesichert angesehen werden und würden zudem die Abhängigkeit der Kommunen vom Freistaat Bayern und vom Bund massiv verstärken. „Das würde wiederum bedeuten, dass weniger Investitionen in Kitas, Schulen, ÖPNV oder Senioreneinrichtungen fließen und dass höhere Gebühren für die Bürgerinnen und Bürger anfallen. Für die Kommunen und die Bürger*innen muss deshalb umgehend Sicherheit geschaffen werden, indem eine sozial gerechte Reform der Grundsteuer auf Bundesebene gemeinsam mit den 16 Bundesländern erreicht wird.“, fordert Patricia Steinberger.
Stadtrat Gerd Steinberger ergänzt: „15 von 16 Bundesländer haben dem Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz, der eine verfassungskonforme Lösung enthält, die durch die Beibehaltung des Hebesatzrechtes für die Kommunen eine aufkommensneutrale Gestaltung möglich macht.“ Der Entwurf sei ohne großen bürokratischen Aufwand umsetzbar und gewährleistet die vom Bundesverfassungsgericht geforderte „realitätsgerechte Bewertung in Relation der Wirtschaftsgüter zueinander“. „Er spiegelt also die realen Werte wider und somit gerecht.“, so Steinberger.
„Außerdem fordern wir den Stadtrat auf, sich für eine Streichung der Umlagefähigkeit auf die Mieter aus der Betriebskostenverordnung auszusprechen, denn es ist nicht einzusehen, dass weiterhin die Mieter damit belastet werden.“